Ein grauer PKW blockiert eine Garageneinfahrt mit petrolfarbenen Toren.

Einfahrt zugeparkt – was tun? So kommst du schnell wieder raus

Du willst losfahren – und ein fremdes Auto blockiert deine Einfahrt. Oder du kommst nach Hause und kommst nicht in die Garage. Die Frustration in diesem Moment ist riesig, besonders wenn du es eilig hast.

Du musst das nicht hinnehmen. Hier erfährst du, was du sofort tun kannst, ob Polizei oder Ordnungsamt zuständig ist, welche Strafe dem Falschparker droht und wie du das Problem dauerhaft löst – egal ob Einfahrt, Ausfahrt oder Garageneinfahrt.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen weiter. Für deine individuelle Situation hole dir bitte professionelle Beratung.

Kurz gesagt: Einfahrt zugeparkt – in 4 Schritten

  1. Dokumentieren: Fotos vom Auto mit Kennzeichen und deiner blockierten Einfahrt, Uhrzeit notieren.
  2. Fahrer suchen: Kurz in Geschäften oder bei Nachbarn nachfragen – oft ist das Problem in zwei Minuten gelöst.
  3. Richtig melden: Steht das Auto auf der öffentlichen Straße, sind Polizei oder Ordnungsamt zuständig. Steht es auf deinem Grundstück, darfst du abschleppen lassen oder den Falschparker per App melden.
  4. Kosten zurückholen: Taxi, Mietwagen oder Abschleppkosten muss am Ende der Falschparker zahlen – Belege aufheben.

Deine Einfahrt ist gerade versperrt?

Versperrt ein fremdes Auto deine Einfahrt, kannst du es per App melden. So gehst du vor.

Einfahrt zugeparkt? So meldest du den Falschparker →

Einfahrt zugeparkt – das solltest du jetzt sofort tun

Bevor du irgendetwas anderes machst: Dokumentiere den Vorfall. Das dauert keine zwei Minuten und hilft dir bei jedem weiteren Schritt.

  1. Fotos machen: Fotografiere das Fahrzeug von mehreren Seiten. Achte darauf, dass das Kennzeichen, die Position vor deiner Einfahrt und dein Grundstück gut zu erkennen sind.
  2. Kennzeichen notieren: Schreib dir das Kennzeichen zusätzlich auf – Fotos können mal unscharf sein.
  3. Uhrzeit festhalten: Notiere, wann du den Falschparker bemerkt hast. Falls dir Kosten entstehen (Taxi, verpasster Termin), brauchst du das als Nachweis.
  4. Umfeld prüfen: Schau dich kurz um: Ist der Fahrer vielleicht gerade beim Bäcker oder in einem Geschäft nebenan? Manchmal lässt sich das Problem in zwei Minuten mit einem freundlichen Gespräch lösen.

Wenn der Fahrer nirgends zu finden ist, hängt alles Weitere davon ab, wo genau das Auto steht.

Polizei, Ordnungsamt oder selbst handeln? Wer zuständig ist

Die wichtigste Frage bei einer zugeparkten Einfahrt: Steht das fremde Auto auf öffentlichem Grund oder auf deinem Grundstück? Davon hängt ab, wer dir hilft.

Wo steht das Auto? Wer hilft? Was passiert?
Auf der Straße vor deiner Einfahrt Ordnungsamt (tagsüber) oder Polizei Bußgeld für den Falschparker, bei Behinderung kann das Auto umgesetzt werden
Auf deinem Grundstück (Auffahrt, Hof) Du selbst Abschleppdienst beauftragen oder per App melden
Tiefgarage oder Gemeinschaftshof Eigentümer bzw. Hausverwaltung, als Mieter auch du Abschleppen lassen oder per App melden
In einer Feuerwehrzufahrt Polizei Höheres Bußgeld, das Auto kann abgeschleppt werden

Auto steht auf der Straße: Polizei oder Ordnungsamt

Steht das fremde Auto auf der öffentlichen Straße vor deiner Einfahrt, sind Ordnungsamt und Polizei zuständig. Das Ordnungsamt erreichst du meist nur zu den Dienstzeiten, abends und am Wochenende ist die Polizei dein Ansprechpartner – über die örtliche Dienststelle, nicht über den Notruf. Sie können:

  • Dem Falschparker ein Bußgeld geben (Beträge siehe unten)
  • Das Fahrzeug umsetzen lassen, wenn du nachweislich nicht rausfahren kannst
  • Den Halter ermitteln und kontaktieren

Mehr dazu, wann das Ordnungsamt kommt und wann nicht, im Ratgeber: Ordnungsamt bei Falschparkern.

Auto steht auf deinem Grundstück: Polizei hilft meist nicht

Steht das Fahrzeug auf deinem Privatgrundstück – also direkt auf deiner Auffahrt, im Hof oder in deiner Tiefgarage – kann die Polizei meistens nichts tun. Du hörst dann den Klassiker: „Das ist eine Privatsache.“ Du hast trotzdem Möglichkeiten: abschleppen lassen oder den Falschparker per App melden. Mehr dazu im Ratgeber zu deinen Rechten auf Privatparkplätzen.

Sonderfall: Feuerwehrzufahrt blockiert

Wird eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zugeparkt, greift die Polizei in der Regel ein. Dem Falschparker drohen 55 EUR, wenn er dabei Rettungsfahrzeuge behindert sogar 100 EUR und ein Punkt in Flensburg. Das Fahrzeug kann abgeschleppt werden.

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Ausfahrt zugeparkt: Gilt das Gleiche?

Ja. Ob jemand deine Einfahrt oder deine Ausfahrt blockiert, macht keinen Unterschied – gemeint ist in beiden Fällen die Grundstücksein- und -ausfahrt. Auch vor einer Ausfahrt darf niemand parken, und du hast dieselben Möglichkeiten wie oben beschrieben.

Wichtig zu wissen: Ist die Straße sehr schmal, darf auch gegenüber deiner Einfahrt nicht geparkt werden, wenn du dadurch nicht mehr vernünftig rein- oder rausfahren kannst. Auch dafür gibt es ein Bußgeld.

Garageneinfahrt oder Tiefgarage zugeparkt

Fremdes Auto vor deiner Garage

Steht das Auto auf der Straße vor deiner Garage, gilt dasselbe wie bei der Einfahrt: Ordnungsamt oder Polizei. Steht es auf deinem Grundstück direkt vor dem Garagentor, ist es eine private Angelegenheit – du darfst abschleppen lassen oder den Falschparker per App melden.

Einfahrt zur Tiefgarage oder zum Gemeinschaftsparkplatz blockiert

Tiefgaragen und Gemeinschaftsparkplätze sind Privatgelände. Die Polizei hilft hier meist nicht. Zuständig ist der Eigentümer oder die Hausverwaltung. Als Mieter eines Stellplatzes kannst du aber selbst aktiv werden – wie genau, erklärt der Ratgeber: Mieterparkplatz zugeparkt.

Einfahrt zugeparkt: Welche Strafe droht dem Falschparker?

Steht das Auto auf der öffentlichen Straße vor deiner Einfahrt, sieht der Bußgeldkatalog diese Beträge vor:

Verstoß Bußgeld
Parken vor einer Grundstücksein- oder -ausfahrt 10 EUR
… mit Behinderung 15 EUR
… länger als 3 Stunden 20 EUR
… länger als 3 Stunden mit Behinderung 30 EUR
Parken in einer Feuerwehrzufahrt 55 EUR
… mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 100 EUR + 1 Punkt

Lässt die Polizei oder das Ordnungsamt das Auto zusätzlich umsetzen, zahlt der Halter auch diese Kosten – nicht du.

Auf deinem Grundstück gibt es dagegen kein Bußgeld, weil der Bußgeldkatalog nur für öffentliche Straßen gilt. Dort kommt der Falschparker nicht über eine Behörde, sondern nur über dich zur Kasse – etwa über die Abschleppkosten oder eine Meldung per App. Mehr dazu im Ratgeber: Privatparkplatz zugeparkt – welche Strafe droht?

Einfahrt zugeparkt: Darf ich abschleppen lassen?

Kurze Antwort: Ja, in vielen Fällen darfst du das. Aber es kommt darauf an, wo das Auto steht.

Abschleppen von der öffentlichen Straße

Steht das Fahrzeug auf der Straße vor deiner Einfahrt, darfst du nicht selbst einen Abschleppdienst rufen. Wende dich an Ordnungsamt oder Polizei – die können das Fahrzeug umsetzen lassen, wenn du nachweislich nicht rausfahren kannst.

Abschleppen von deinem Grundstück

Steht das Fahrzeug auf deinem eigenen Grundstück, darfst du selbst einen Abschleppdienst beauftragen. Das Problem: Du musst die Kosten erstmal vorstrecken – typischerweise 150–300 EUR. Ob du das Geld vom Falschparker zurückbekommst, ist nicht garantiert.

Alle Details zu Kosten, Ablauf und den Risiken beim Abschleppen findest du in unserem Ratgeber: Abschleppen vom Privatparkplatz.

Die schnellste Lösung: Falschparker per App melden

Wenn du regelmäßig mit zugeparkten Einfahrten oder blockierten Stellplätzen zu kämpfen hast, gibt es eine Lösung, die schneller, günstiger und wirksamer ist als Polizei oder Abschleppdienst.

Mit einer spezialisierten Falschparker-App meldest du den Vorfall direkt vom Smartphone:

  1. Fotos aufnehmen – Kennzeichen und Position dokumentieren
  2. Meldung absenden – In der App den Vorfall mit wenigen Klicks melden
  3. Entschädigung erhalten – Der Dienstleister kümmert sich um alles Weitere, du bekommst bis zu 50 EUR

Der entscheidende Vorteil: Du hast kein Kostenrisiko. Beim Abschleppen gehst du mit 150–300 EUR in Vorleistung und hoffst, das Geld zurückzubekommen. Bei der App-Meldung kostet es dich nichts – im Gegenteil, du bekommst Geld.

Und das Beste: Bei Wiederholungstätern sorgt der Dienstleister mit einer Abmahnung dafür, dass der Falschparker künftig einen großen Bogen um deine Einfahrt macht. Die meisten Betroffenen berichten, dass das Problem nach der ersten Meldung dauerhaft gelöst ist.

Einfahrt zugeparkt: Das darfst du tun

Deine Möglichkeiten auf einen Blick

Wer deine Einfahrt oder deinen Stellplatz blockiert, darf das nicht. Du darfst dich dagegen wehren. Konkret stehen dir diese Optionen offen:

  • Fahrzeug entfernen lassen: Du darfst verlangen, dass das Auto weggefahren wird – und wenn niemand das tut, darfst du auf deinem Grundstück einen Abschleppdienst rufen
  • Wiederholungstäter stoppen: Wer immer wieder deine Einfahrt zuparkt, kann abgemahnt werden, damit es aufhört
  • Per App melden: Ohne Vorleistung und ohne Streit – und du bekommst bis zu 50 EUR
  • Entstandene Kosten einfordern: Taxifahrten, Mietwagen oder andere Kosten, die dir durch die Blockade entstehen, kannst du dir vom Falschparker zurückholen

Kosten zurückfordern: So geht’s

Wenn dir durch die blockierte Einfahrt tatsächlich Kosten entstanden sind, kannst du diese vom Falschparker einfordern. Typische Beispiele:

  • Taxikosten, weil du nicht mit dem eigenen Auto fahren konntest
  • Mietwagenkosten bei längerer Blockade
  • Verdienstausfall, wenn du nachweislich einen wichtigen Termin verpasst hast

Wichtig dabei: Du musst die Kosten belegen können. Deshalb ist die Dokumentation (Fotos mit Zeitstempel, Quittungen, Taxibelege) so wichtig.

Deine Einfahrt, dein Recht

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So verhinderst du, dass deine Einfahrt wieder zugeparkt wird

Einmal ist ärgerlich genug. Damit es nicht immer wieder passiert, helfen diese Maßnahmen:

  • Bordsteinkante prüfen: Wenn der Bordstein vor deiner Einfahrt abgesenkt ist, darf dort grundsätzlich niemand parken – auch nicht auf der öffentlichen Straße. Falls er nicht abgesenkt ist, kannst du das bei der Gemeinde beantragen.
  • Halteverbot-Schild anfragen: Wenn es regelmäßig Probleme gibt, kannst du bei der Gemeinde ein Halteverbotsschild vor deiner Einfahrt anfragen.
  • Klares Schild auf Privatgrund: „Privatgrundstück – Einfahrt freihalten – Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt“ – so ein Schild macht jedem klar, dass du es ernst meinst. Mehr zur Wirkung im Ratgeber zu Parkplatzschildern.
  • Hinweiszettel hinterlassen: Bei einem einmaligen Falschparker reicht oft ein klarer, sachlicher Hinweis. Fertige Vorlagen für Zufahrt und Garage gibt es kostenlos als Falschparker-Zettel zum Ausdrucken.
  • App dauerhaft einrichten: Wer die Falschparker-App installiert hat, kann bei jedem Vorfall sofort reagieren. Die Erfahrung zeigt: Nach der ersten Meldung und Abmahnung ist das Zuparken in den allermeisten Fällen Geschichte.

Häufige Fragen

Polizei oder Ordnungsamt: Wen rufe ich, wenn meine Einfahrt zugeparkt ist?

Steht das Auto auf der öffentlichen Straße, ist tagsüber das Ordnungsamt zuständig, abends und am Wochenende die Polizei (örtliche Dienststelle, nicht der Notruf). Steht es auf deinem Grundstück, helfen beide meist nicht – dann kannst du einen Abschleppdienst beauftragen oder den Falschparker per App melden.

Darf ich einen Falschparker vor meiner Einfahrt selbst wegfahren?

Nein, auf keinen Fall. Ein fremdes Fahrzeug darfst du nicht selbst bewegen – auch nicht „nur ein Stück“. Das kann Ärger geben. Was du aber darfst: Einen Abschleppdienst beauftragen oder den Falschparker per App melden.

Darf ich den Falschparker zur Strafe selbst zuparken?

Besser nicht. Wer den Falschparker absichtlich einparkt, macht sich selbst angreifbar und verlängert nur den Ärger. Dokumentiere den Vorfall lieber und nutze die offiziellen Wege: Ordnungsamt, Polizei, Abschleppdienst oder eine Meldung per App.

Wer zahlt die Abschleppkosten, wenn meine Einfahrt blockiert wird?

Am Ende muss der Falschparker zahlen. Lässt die Polizei oder das Ordnungsamt das Auto umsetzen, bekommt der Halter die Rechnung direkt. Beauftragst du den Abschleppdienst selbst, musst du aber erstmal in Vorleistung gehen und das Geld danach vom Halter zurückfordern – und das klappt leider nicht immer reibungslos.

Was mache ich, wenn ich nicht aus meiner Garage komme?

Du hast mehrere Optionen: Du kannst die Polizei rufen (die örtliche Dienststelle, nicht den Notruf), wenn das Fahrzeug auf der öffentlichen Straße steht – die Polizei kann es dann umsetzen lassen. Oder du meldest den Vorfall per Falschparker-App* – das funktioniert auch bei Einfahrten, die von der öffentlichen Straße aus blockiert werden. Die App kümmert sich um die gesamte Abwicklung und du erhältst bis zu 50 EUR Entschädigung. Steht das Auto direkt auf deinem Privatgrund, kannst du zusätzlich einen Abschleppdienst beauftragen.

Welche Strafe bekommt jemand, der meine Einfahrt zuparkt?

Auf der öffentlichen Straße sind es 10 bis 30 EUR, je nachdem, ob er dich behindert und wie lange er dort steht. In einer Feuerwehrzufahrt werden 55 EUR fällig, mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 100 EUR und ein Punkt. Auf deinem Privatgrundstück gibt es kein Bußgeld – dort kommst du über Abschleppkosten oder eine Meldung per App zu deinem Recht.

Kann ich Kosten erstattet bekommen, wenn meine Einfahrt blockiert wurde?

Ja, wenn dir ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Das können Taxikosten, Mietwagenkosten oder ein belegbarer Verdienstausfall sein. Wichtig ist, dass du alles gut dokumentierst – Fotos, Zeitstempel, Quittungen.

Wie lange darf ein Auto meine Einfahrt blockieren?

Gar nicht. Es gibt keine „erlaubte Dauer“. Das Blockieren einer Einfahrt ist ab der ersten Sekunde nicht in Ordnung – egal ob auf der Straße oder auf deinem Privatgrund. Du darfst sofort handeln.

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Letzte Aktualisierung: Oktober 2026

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen weiter und ersetzt keine individuelle Beratung. Für deine konkrete Situation wende dich bitte an einen Fachmann.

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