Strafzettel oder Verwarnung an der Windschutzscheibe eines falsch geparkten Autos.

Privatparkplatz zugeparkt: Welche Strafe droht dem Falschparker?

Jemand parkt auf deinem Privatparkplatz und du fragst dich: Bekommt der dafür eigentlich eine Strafe? Gibt es ein Bußgeld? Kann ich dem einen Strafzettel verpassen? Diese Fragen hören wir ständig – und die Antwort überrascht die meisten.

In diesem Ratgeber erfährst du, was dem Falschparker wirklich droht, warum das Ordnungsamt meistens nicht hilft und welche Möglichkeit es gibt, den Falschparker tatsächlich zur Kasse zu bitten – ganz ohne Polizei.

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen weiter. Für deine individuelle Situation hole dir bitte professionelle Beratung.

Das Wichtigste zuerst: Es gibt kein Bußgeld

Viele Betroffene sind überrascht, wenn sie das zum ersten Mal hören: Für Falschparken auf einem Privatparkplatz gibt es kein Bußgeld. Kein Knöllchen, keine Punkte in Flensburg, keinen Strafzettel.

Warum? Weil dein Privatparkplatz kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Bußgelder und Strafzettel gibt es nur auf öffentlichen Straßen – dort, wo die Straßenverkehrsordnung gilt und das Ordnungsamt zuständig ist.

Auf deinem Privatparkplatz gelten andere Spielregeln. Und die sind gar nicht so schlecht, wie du gleich sehen wirst.

Öffentlicher Parkplatz vs. Privatparkplatz: Der Unterschied

Merkmal Öffentliche Straße Privatparkplatz
Bußgeld möglich? Ja (ab 55 EUR) Nein
Strafzettel? Ja (Ordnungsamt) Nein
Punkte in Flensburg? Möglich Nein
Vertragsstrafe möglich? Nein Ja (per Beschilderung)
Abschleppen erlaubt? Nur durch Behörden Ja (durch Besitzer)

Was dem Falschparker tatsächlich droht

Auch wenn es kein Bußgeld gibt – der Falschparker kommt nicht ungestraft davon. Als Parkplatzbesitzer hast du mehrere Möglichkeiten, ihn zur Verantwortung zu ziehen.

Vertragsstrafe: Das Knöllchen vom Privatparkplatz

Das ist die effektivste Option und funktioniert so: Wenn dein Parkplatz mit einem Schild versehen ist, das auf die Konsequenzen bei Falschparken hinweist (zum Beispiel „Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt“), dann akzeptiert jeder, der dort trotzdem parkt, im Grunde diese Bedingung.

Auf dieser Basis kann eine Vertragsstrafe ausgesprochen werden. In der Praxis beträgt diese meist zwischen 20 und 50 EUR – vergleichbar mit einem Knöllchen auf öffentlichen Straßen. Der Vorteil: Das Geld geht an dich, nicht an die Stadt.

Einen ausführlichen Überblick über alle deine Rechte findest du in unserem Ratgeber: Falschparker auf dem Privatparkplatz.

Abschleppen: Die teure Konsequenz

Du darfst den Falschparker auch abschleppen lassen. Das ist dein gutes Recht als Parkplatzbesitzer. Allerdings musst du die Kosten erstmal selbst vorstrecken – und die liegen meistens zwischen 150 und 300 EUR.

Ob du das Geld vom Falschparker zurückbekommst, ist eine andere Frage. Die Details dazu findest du in unserem Ratgeber zu Abschleppkosten und Ablauf.

Schadensersatz: Wenn du tatsächlich Kosten hattest

Wenn dir durch den Falschparker ein konkreter Schaden entstanden ist – zum Beispiel weil du ein Taxi nehmen musstest oder zu spät zur Arbeit gekommen bist – kannst du auch diesen Schaden geltend machen. In der Praxis ist das allerdings schwer nachzuweisen und lohnt sich meist nur bei größeren Beträgen.

Falschparker zur Kasse bitten – ganz ohne Polizei

Mit der Park & Collect App* meldest du Falschparker in unter 2 Minuten. Der Falschparker bekommt eine Vertragsstrafe – und du erhältst bis zu 50 EUR Entschädigung. Kein Aufwand, kein Risiko.

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Warum das Ordnungsamt bei Privatparkplätzen nicht hilft

Viele Betroffene rufen als Erstes beim Ordnungsamt an. Das ist verständlich – schließlich ist das die Stelle, die sonst für Falschparker zuständig ist.

Aber auf Privatparkplätzen hörst du in den allermeisten Fällen: „Das ist eine Privatangelegenheit, da können wir nichts machen.“

Das liegt daran, dass das Ordnungsamt nur für den öffentlichen Verkehrsraum zuständig ist. Dein Privatparkplatz gehört nicht dazu – egal ob er frei zugänglich ist oder nicht.

Ausnahme: Wenn deine Einfahrt zugeparkt ist und die Einfahrt an einer öffentlichen Straße liegt, kann die Polizei eingreifen. Das Blockieren einer Einfahrt ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit, für die es tatsächlich ein Bußgeld gibt.

So funktioniert die Vertragsstrafe in der Praxis

Die Vertragsstrafe ist das wirksamste Mittel gegen Falschparker auf Privatparkplätzen. Und das Beste: Du musst das nicht selbst machen.

Voraussetzung: Dein Parkplatz muss beschildert sein

Damit eine Vertragsstrafe durchsetzbar ist, braucht dein Parkplatz ein Schild. Darauf sollte klar stehen, dass unbefugtes Parken nicht erlaubt ist und Konsequenzen hat. Die Erfahrung zeigt: Je deutlicher das Schild, desto einfacher die Durchsetzung.

Der Ablauf mit einer Falschparker-App

  1. Falschparker fotografieren – Mach Fotos vom Kennzeichen, der Position des Fahrzeugs und deinem Parkplatzschild.
  2. Meldung in der App absenden – Das dauert keine zwei Minuten. Die App führt dich Schritt für Schritt durch den Vorgang.
  3. Der Dienstleister übernimmt den Rest – Halter ermitteln, Vertragsstrafe verschicken, bei Wiederholungstätern eine Abmahnung hinterherschicken.
  4. Entschädigung erhalten – Du bekommst bis zu 50 EUR pro gemeldeten Falschparker.

Mehr zur App und wie sie genau funktioniert, erfährst du in unserem Ratgeber: Falschparker melden per App.

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Wie hoch ist die Vertragsstrafe für Falschparken auf dem Privatparkplatz?

Die Höhe der Vertragsstrafe hängt davon ab, was auf deinem Parkplatzschild steht. In der Praxis bewegen sich die Beträge meist in diesem Rahmen:

  • 20–30 EUR – Standard-Vertragsstrafe bei einmaligem Falschparken
  • 30–50 EUR – Bei wiederholtem Falschparken oder längerem Stehen
  • Zusätzlich Abmahnung – Bei Wiederholungstätern kann eine Abmahnung mit höherer Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße verschickt werden

Zum Vergleich: Ein Knöllchen auf öffentlichen Straßen kostet ab 55 EUR. Die Vertragsstrafe auf dem Privatparkplatz ist also durchaus vergleichbar.

Was du als Betroffener jetzt tun kannst

Wenn dein Privatparkplatz immer wieder zugeparkt wird, hast du mehrere Möglichkeiten. Hier die Übersicht nach Aufwand und Wirksamkeit:

Sofortmaßnahmen

  • Fotos machen: Kennzeichen, Position, Datum und Uhrzeit dokumentieren. Das ist immer der erste Schritt – egal was du danach tust.
  • Fahrer suchen: Schau, ob der Fahrer in der Nähe ist. Manchmal reicht ein freundliches Gespräch.
  • Per App melden: Die schnellste und einfachste Lösung. Dauert keine 2 Minuten, kostet nichts und bringt dir sogar Geld.

Vorbeugend handeln

  • Parkplatz beschildern: Ein klares Schild ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne Schild hast du deutlich weniger Handhabe.
  • App dauerhaft einrichten: Wer die App installiert hat, kann bei jedem Vorfall sofort reagieren. Die Erfahrung zeigt: Nach der ersten Vertragsstrafe hört das Fremdparken meistens auf.
  • Parkplatznummer anbringen: Macht sofort klar, dass der Stellplatz jemandem gehört.

Bist du Mieter und wird dein Stellplatz zugeparkt? Dann lies unseren speziellen Ratgeber für Mieter mit zugeparktem Stellplatz.

Häufige Fragen

Bekommt ein Falschparker auf dem Privatparkplatz ein Bußgeld?

Nein. Bußgelder gibt es nur auf öffentlichen Straßen. Auf Privatparkplätzen kann stattdessen eine Vertragsstrafe erhoben werden – die wirkt ähnlich wie ein Knöllchen, geht aber an den Parkplatzbesitzer.

Wie hoch ist die Vertragsstrafe für Falschparken auf dem Privatparkplatz?

In der Praxis meist zwischen 20 und 50 EUR, je nach Beschilderung und Anbieter. Bei Wiederholungstätern kann zusätzlich eine Abmahnung mit höherer Vertragsstrafe für zukünftige Verstöße verschickt werden.

Kann ich dem Falschparker selbst einen Strafzettel schreiben?

Nein, Strafzettel dürfen nur Behörden ausstellen. Als Privatperson kannst du aber über einen Dienstleister eine Vertragsstrafe durchsetzen lassen. Das funktioniert in der Praxis deutlich besser als ein Zettel hinter dem Scheibenwischer.

Ist das Ordnungsamt für Privatparkplätze zuständig?

Nein, in den allermeisten Fällen nicht. Das Ordnungsamt ist nur für den öffentlichen Verkehrsraum zuständig. Auf deinem Privatparkplatz musst du selbst aktiv werden – zum Beispiel über eine Falschparker-App.

Brauche ich ein Schild, um gegen Falschparker vorgehen zu können?

Nicht zwingend – du darfst auch ohne Schild dagegen vorgehen. Aber mit einem Schild ist die Durchsetzung einer Vertragsstrafe deutlich einfacher und rechtssicherer. Deshalb ist eine klare Beschilderung die absolute Grundlage.

Schluss mit Falschparkern auf deinem Stellplatz

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Weiterführende Ratgeber

Letzte Aktualisierung: Februar 2026

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen weiter und ersetzt keine individuelle Beratung. Für deine konkrete Situation wende dich bitte an einen Fachmann.

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